AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tattoo-Dienstleistungen
Lumari Studio
Christina Oriol
Arbeitsstätte bei BLVCK BIRD TATTOO
Lunaplatz 3
4030 Linz
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Terminvereinbarungen, Beratungen, Entwurfsarbeiten und Tätowierungen zwischen der Tätowiererin Christina Oriol (nachfolgend Tätowiererin genannt) und Kund:innen.
Mit Terminvereinbarung – persönlich, telefonisch, per E-Mail, Instagram, WhatsApp oder über ein Online-Buchungssystem – gelten diese AGB als akzeptiert.
Zusätzlich ist vor jeder Tätowierung die gesonderte schriftliche Aufklärung und Einwilligung gemäß aktuellem WKO-Muster zu unterzeichnen.
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2. Terminvereinbarung und Anzahlung
Vereinbarte Tattoo-Termine sind verbindlich. Mit der Terminbestätigung kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
Die für den Termin reservierte Studiozeit wird exklusiv für die Kundin bzw. den Kunden freigehalten.
Zur Fixierung eines Termins ist keine Anzahlung erforderlich.
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3. Terminverschiebung, Absage und Nichterscheinen
Eine kostenfreie Terminverschiebung oder Absage ist bis zu 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Tattootermin möglich.
Bei:
• verspäteter Absage
• Nichterscheinen
• Zuspätkommen von mehr als 30 Minuten
• Terminabbruch aus vom Kunden verursachten Gründen
wird eine Ausfallgebühr als pauschalierter Ersatz für den entstandenen Aufwand und Verdienstausfall verrechnet.
Diese wird Anhand einer Rechnung an den Kunden geschickt. Sollte diese nicht fristgerecht bezahlt werden und eine weitere Mahnung erfolglos bleiben, wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Die Ausfallgebühr entfällt ausschließlich dann, wenn die Kundin oder der Kunde aufgrund einer akuten Erkrankung verhindert ist und innerhalb von 3 Tagen ein ärztlicher Nachweis vorgelegt wird.
Höhe der Ausfallgebühr:
Termine bis zu 4 Stunden: 100 €
Termine ab 4 Stunden: 200 €
Die etwaige Dauer des Tattootermins wird vorab von der Tätowiererin anhand des vereinbarten Motivs kalkuliert und der Kundin bzw. dem Kunden bei der schriftlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.
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4. Gesundheitliche Voraussetzungen
Kund:innen sind verpflichtet, sich vor dem Termin wahrheitsgemäß über folgende Umstände zu informieren:
• Allergien
• Medikamente (z. B. Blutverdünner)
• Schwangerschaft
• Hauterkrankungen
• Kreislaufprobleme
• Infektionskrankheiten
• Epilepsie
• Diabetes
• sonstige relevante gesundheitliche Einschränkungen
Die Tätowiererin behält sich vor, eine Tätowierung aus gesundheitlichen, hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen oder abzubrechen.
Erscheint eine Person alkoholisiert, unter Drogeneinfluss, krank oder verschweigt relevante Gesundheitsinformationen, zählt dies ebenso als Ausfall und Punkt 3. bzgl. Ausfallgebühr tritt in Kraft.
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5. Preise und Zahlung
Preisangaben vorab sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis schriftlich vereinbart wurde.
Der endgültige Preis richtet sich nach:
• tatsächlichem Zeitaufwand
• Größe
• Detailgrad
• Körperstelle
• Hautbeschaffenheit
• Änderungswünschen vor Ort
Bereits vor dem Termin erbrachte kreative Leistungen — insbesondere die Erstellung individueller Tattoo-Entwürfe — sind Bestandteil der gebuchten Dienstleistung und im Gesamtpreis berücksichtigt.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Sitzung.
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6. Entwürfe und Designleistungen
Individuelle Tattoo-Entwürfe werden von der Tätowiererin persönlich und exklusiv für den vereinbarten Tattootermin erstellt.
Die Entwürfe werden in der Regel kurzfristig vor dem Termin übermittelt, meist innerhalb weniger Tage davor. Dies dient einer optimalen kreativen und zeitlichen Planung sowie der bestmöglichen Vorbereitung auf den Tätowiertag.
Der kreative Entwurfsaufwand ist Bestandteil der gebuchten Dienstleistung. Wird nach bereits erfolgter Entwurfsarbeit keine Tätowierung durchgeführt oder der Termin abgesagt, behält sich die Tätowiererin vor, eine angemessene Design- bzw. Zeichenpauschale zu verrechnen.
Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung des Entwurfs durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
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7. Nachstechen / Touch-up
Ein Nachstechen ist bei Fineline Tattoos nicht im Preis inkludiert, da diese häufig heller und manchmal auch ungleichmäßiger abheilen als durchschnittliche Tattoos. Eine Nacharbeit ist nur dann kostenlos, wenn diese im Rahmen eines neuen Tattoos gemacht wird, dafür zeitlich unbegrenzt. (Ausnahme: Ein Auffrischen eines Tattoos zählt nicht als Nachstechen.)
Je nach Aufwand des zum nachstechenden Tattoos wird eine Pauschale ab 50€ verrechnet.
Eine kostenlose Nacharbeit kann individuell erfolgen, wenn die Tätowiererin dies als notwendig einstuft, die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattootermin ein abgeheiltes Foto des betreffenden Tattoos in guter Qualität und bei Tageslicht fotografiert zu senden, um die mögliche Nacharbeit sowie den Zeitaufwand besser einschätzen zu können.
Ausgenommen von kostenlosen Nacharbeiten sind:
• Finger
• Hände
• Füße
• Hals (inkl. hinter dem Ohr und im Ohr)
• Stellen mit hoher Reibung
• Cover-ups
• Narbengewebe
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8. Pflege und Haftung
Nach der Sitzung erhalten Kund:innen schriftliche Pflegehinweise.
Für Heilungsverläufe, die durch falsche Pflege, Sonne, Sport, Reibung, Schwimmen, Sauna, Tierkontakt oder Eigenverschulden negativ beeinflusst werden, übernimmt die Tätowiererin keine Haftung.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
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9. Minderjährige
Tätowierungen an Personen unter 18 Jahren erfolgen ausschließlich:
• mit persönlicher Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten
• Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
• schriftlicher Zustimmung
Das Studio behält sich vor, Tätowierungen an Minderjährigen unabhängig davon abzulehnen.
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10. Foto- und Nutzungsrechte
Sofern eine separate Einwilligung unterschrieben wurde, dürfen Fotos des Tattoos für:
• Portfolio
• Website
• Instagram / Social Media
• Werbung
• Printmedien
verwendet werden.
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11. Gutscheine
Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage kann der Gutscheinbetrag als Ausfallersatz verwendet werden.
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12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Linz.

